Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 […], zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. November 2003 […] in der jeweils geltenden Fassung berechnet worden, bleibt es bei dieser Berechnung. Soweit in den in Satz 1 genannten Fällen nach dem 31. Dezember 2003 bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
Erstellt in Zusammenarbeit mit:
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e. V.
Gemeinde Dettingen unter Teck
Gemeinde Notzingen
Haus & Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung e. V.
Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen AöR
Stadt Kirchheim unter Teck
Volksbank Kirchheim-Nürtingen eG
Herausgeberinnen
Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Abteilung Gebäude und Grundstücke
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Alleenstr. 3
73230 Kirchheim unter Teck
Gemeinde Dettingen unter Teck
Schulstraße 4
73265 Dettingen unter Teck
Gemeinde Notzingen
Bachstraße 50
73274 Notzingen
Datenanalyse und Auswertung
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Steintwietenhof 2
20459 Hamburg
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Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
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