Qualifizierter Mietspiegel Ettlingen 2021

Vorwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

dass der Wohnungsmarkt in Ettlingen und der Umgebung angespannt ist, hat sicherlich jede und jeder von Ihnen schon einmal gespürt. Unsere Stadt wurde sogar in die Gebietskulisse der Miethöhenbegrenzungs- und der Kappungsgrenzenverordnung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.

Auf die Mietpreise des freien Wohnungsmarktes Einfluss zu nehmen, ist für die Stadtverwaltung fast unmöglich. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir für Ettlingen erstmals einen qualifizierten Mietspiegel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vorlegen können.

Ein Mietspiegel bildet die ortsüblichen Vergleichsmieten innerhalb eines Gebiets ab. Er bietet damit eine Grundlage und Orientierungshilfe sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Zudem gibt das Instrument Rechtssicherheit bei der Festlegung von Mietpreisen. Für Ettlingen wurde der Mietspiegel gemeinsam mit der Stadt Rheinstetten erstellt. Dieses Kooperationsprojekt wurde durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Die interkommunale Zusammenarbeit hat dazu beigetragen, die Anzahl der Mietdaten und damit die Repräsentativität des Ergebnisses zu erhöhen.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Befragungen wurde besonders viel Wert darauf gelegt sowohl die Interessenverbände der Vermieter als auch der Mieter einzubeziehen. Die Zusammenarbeit zwischen der erfahrenen ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg sowie eines Arbeitskreises aus verschiedenen Wohnungsunternehmen, dem Mieterverein Karlsruhe und dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Ettlingen hat sich in der Vorbereitung und Durchführung des Projektes als sehr konstruktiv erwiesen. So wurden die Datenerhebung und Auswertung auf Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze möglich gemacht. Schließlich wurde das erstellte Ergebnis durch den Beschluss des Gemeinderats am 20.10.2021 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und damit rechtswirksam. Das gesamte Projekt hat auf Seiten aller Beteiligten viel Zeit, Energie und Ressourcen gefordert. Für dieses weitreichende Engagement möchte ich mich bei allen Mitgestaltern herzlich bedanken.

Nicht zuletzt danke ich dem Land Baden-Württemberg, das die Erstellung des Mietspiegels durch das entsprechende Programm für Kooperationsprojekte gefördert hat.

Johannes Arnold
Oberbürgermeister

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Herausgeberin
Stadtverwaltung Ettlingen 
Gebäudemanagement 
Kirchenplatz 5-7 
76275 Ettlingen 

Datenanalyse und Auswertung
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH

Schopenstehl 15
20095 Hamburg

Titelfoto
Oliver Meeh (Straubenhardt)

Copyright bei der Herausgeberin 
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Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch

Wappen Baden Württemberg

Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt durch Beschluss des Gemeinderates der Stadt Ettlingen. 

Gültig ab 20. Oktober 2021.