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Qualifizierter Mietspiegel 2024

Lucia Lewalter-Schoor Stadträtin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

durch das Mietspiegelreformgesetz des Bundes wurden alle Städte die über 50.000 Einwohner haben, gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. Der Mietspiegel bestimmt die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab des rechtlich zulässigen Mietniveaus und ist gemäß §§ 558 und 558c BGB eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete).

Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.

Der Mietspiegel liefert Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Er dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.

Den Städten wurde die Möglichkeit eröffnet einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. In Bad Homburg wurde die Verwaltung am 21.07.2022 durch einen Stadtverordnetenbeschluss beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Er bietet eindeutig mehr Rechtssicherheit für beide Seiten als ein einfacher Mietspiegel. Mieter und Vermieter haben damit ein Instrument welches nach objektiven Grundsätzen erstellt wurde.

Ihnen liegt nun der erste Mietspiegel der Stadt Bad Homburg vor. Der Mietspiegel wurde erstellt von dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung, eine GmbH, die auch schon für andere Städte in Deutschland und in Hessen tätig war und daher erfahren ist im Erstellen eines Mietspiegels. Wichtig war uns von Beginn an, dass wir in guter Zusammenarbeit den Vertretern und Vertreterinnen der Wohnungswirtschaft und der Interessenvertretung der Mieter (Mieterbund Bad Homburg und Umgebung e. V.) und der Vermieter (Haus & Grund Hochtaunus e. V.) in die Erstellung des Mietspiegels einbinden konnten. In ausführlichen Beratungen, Befragung von Vermietern und Mietern, Ausarbeitung und Auswertung der erhobenen Daten kamen alle Beteiligten der Arbeitsgruppe zu einer einstimmigen Anerkennung des erarbeiteten Mietspiegels.

Nachdem nun schlussendlich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg den Mietspiegel am 14.12.2023 beschlossen hat, können Vermieter und Mieter nun ohne großen Aufwand und rechtssicher die ortsübliche Vergleichsmiete für die jeweilige Wohnung ermitteln. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürger die an der Umfrage für den Mietspiegel teilgenommen haben. Außerdem bedanke ich mich ausdrücklich bei den Vertretern des Mieterbundes e.V. und von Haus & Grund e.V. sowie den Vertretern und Vertreterinnen der Hochtaunusbau und der Gemeinnützigen Wohnungsbau für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung und das einstimmige Votum für den vorliegenden Mietspiegel. Auch dem für die Mietpreisspiegelerstellung beauftragten ALP-Institut möchte ich meinen Dank aussprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Lucia Lewalter-Schoor
Stadträtin
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Verantwortlich:
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

Erstellt in Zusammenarbeit mit:
Mieterbund Bad Homburg und
Umgebung e. V.
GWH Wohnungsgesellschaft mbH
Haus & Grund Hochtaunus e. V.
Hochtaunus Baugenossenschaft eG

Datenanalyse und Auswertung:
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg

Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt durch die Interessenvertretungen der Vermieter/-innen und Mieter/-innen sowie durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe.
Gültig ab 01.01.2024