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Qualifizierter Mietspiegel 2026

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit dem Mietspiegelreformgesetz des Bundes sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Dieser bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und dient gemäß §§ 558 und 558c BGB als rechtlicher Maßstab für zulässige Mieten im nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt.

Ein Mietspiegel informiert über das lokale Mietpreisniveau unterschiedlicher Wohnungssegmente und schafft Transparenz. Er hilft, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, erleichtert gerichtliche Bewertungen und unterstützt bei Mieterhöhungsverlangen sowie der Überprüfung bestehender Mieten.

Die Stadt Bad Homburg hatte sich bereits im Jahr 2022 durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entschieden – wissenschaftlich fundiert und anerkannt durch Vermieter- und Mietervertretungen.

Für die Erstellung wurden wir vom erfahrenen ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH begleitet.

Die ursprüngliche Erarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Mieterinnen und Mieter (Mieterbund Bad Homburg und Umgebung e. V.), der Vermieter (Haus & Grund Hochtaunus e. V.), der Hochtaunusbau GmbH und der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH. Alle Beteiligten kamen zu einer einvernehmlichen Anerkennung der Fassung.

Nach zwei Jahren liegt nun die erste aktualisierte Auflage des Mietspiegels vor. Diese hat den Mietspiegel 2024 als Grundlage, wurde aber mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben. Erneut haben die Interessenvertreter und die Stadtverordnetenversammlung den Mietspiegel nach § 558d BGB als qualifizierten Mietspiegel anerkannt.

Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die an der zugrunde liegenden Umfrage teilgenommen haben. Mein besonderer Dank gilt zudem den genannten Institutionen sowie dem ALP Institut für die erneut professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Ottawiani
Stadtrat

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Verantwortlich:
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

Erstellt in Zusammenarbeit mit:
Mieterbund Bad Homburg und
Umgebung e. V.
GWH Wohnungsgesellschaft mbH
Haus & Grund Hochtaunus e. V.
Hochtaunus Baugenossenschaft eG

Datenanalyse und Auswertung:
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg

Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt durch die Interessenvertretungen der Vermieter/-innen und Mieter/-innen sowie durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe.
Gültig ab 01.01.2026