Ehingen_neu

Qualifizierter Mietspiegel Ehingen (Donau) 2022

Nicht immer sind sich Mieter und Vermieter einig, was eine Wohnung kosten darf. Mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels trägt die Stadt Ehingen (Donau) dazu bei, den Wohnungsmarkt transparent zu machen und zur Sicherheit des Rechtsfriedens beizutragen. Der Mietspiegel gibt Mietern und Vermietern eine verlässliche Auskunft über die örtlichen Mieten und ist eine gute Orientierungshilfe für die Einstufung der jeweiligen Wohnung.

Für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels wurden im Jahr 2020 Angaben zu mehr als 4.000 Wohnungen bei Mietern und Vermietern angefragt. Die Erhebung und Auswertung der Daten wurden nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt. Im Jahre 2022 wurde der Mietspiegel per Index fortgeschrieben.
Durch die Interessenvertreter von Mieter und Vermieter wurde der Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.

Besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die freiwillig Angaben zu ihren Wohnungen gemacht und so die maßgeblichen Grundlagen für die Erschaffung des Mietspiegels geschaffen haben.

Um das eigene Mietverhältnis direkt mit den Werten des Mietspiegels zu vergleichen, können sie ganz einfach den Online-Mietenrechner benutzen.

Wir hoffen, dass der qualifizierte Mietspiegel Ihnen bei der positiven Gestaltung Ihrer Mietverhältnisse behilflich ist.

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Erstellt in Zusammenarbeit mit

Haus & Grund Ehingen e.V.
Gymnasiumstr. 4
89584 Ehingen (Donau)
Internet: https://www.hausundgrund.de/

Mieterverein Biberach und Umgebung e. V.
Alter Postplatz 19
88400 Biberach
Internet: https://www.mieterverein-biberach.de/

ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg
Herausgeber
Stadt Ehingen (Donau)

Baudezernat
Abteilung Liegenschaften
Lindenstraße 22 + 24
89584 Ehingen (Donau)

Datenanalyse und Auswertung
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg

Foto
Pressestelle, Stadt Ehingen (Donau)

Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d BGB anerkannt durch die Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter.

Gültig ab 1. Dezember 2022.