Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
die attraktive Lage der Stadt Heimsheim und der Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Tiefenbronn, Weissach, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg zu großen Städten und Arbeitgebern sorgt dafür, dass wir zu einer stetig wachsenden Region gehören und von vielen Menschen erfreulicherweise als Lebensmittelpunkt ausgewählt werden. Die Nachfrage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nimmt daher stetig zu, gleichzeitig wird das Angebot immer knapper. Umso wichtiger ist es, allen Beteiligten eine fundierte und verlässliche Übersicht der ortsüblichen Mieten zur Verfügung zu stellen.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und liefert zudem wichtige statistische Daten. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher auch von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern.
Die Auswertung der Befragung und die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie die Bewertung der Ausstattungsmerkmale erfolgte im Jahr 2022 durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH in Hamburg. In diesem Jahr wurde der qualifizierte Mietspiegel rechtskonform erneut durch das ALP Institut indexbasiert fortgeschrieben, sodass dieser nach Auslaufen des bisherigen Mietspiegels, zum 01.12.2024 bis 30.11.2026 Rechtsgültigkeit erhält.
Freundliche Grüße
Die Bürgermeister
Vielen Dank für Ihr Interesse
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Bei den Mietpreisangaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettokaltmieten in € pro Quadratmeter Wohnfläche (€/m²). Unter der Nettokaltmiete versteht man das Entgelt für die Überlassung der Wohnung, das Mietausfallrisiko, die Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für Instandhaltung, jedoch ohne sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung).
Nicht enthalten sind somit folgende Betriebskosten:
Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemeinschaftsantenne und der sonstigen laufenden Betriebskosten.
Der Mietpreis für eine Garage bzw. einen Stellplatz sowie etwaige Möblierungs- und Untermietzuschläge sind in der Nettokaltmiete ebenfalls nicht enthalten.
Mietverträge sind in der Praxis unterschiedlich gestaltet. Sind beispielsweise Betriebskosten in der Mietzahlung enthalten (= Brutto-/Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete), muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um die entsprechend enthaltenen Betriebskosten bereinigt werden.
Mieterverein Pforzheim e.V.
Westliche Karl-Friedrich-Str. 292
75172 Pforzheim
Tel: 07231 / 313511
E-Mail: info@mietervereinpforzheim.de
Internet: https://www.mietervereinpforzheim.de
Haus- & Grundbesitzerverein Pforzheim e.V.
Lindenstraße 19
75175 Pforzheim
Tel: 07231 / 4264722
E-Mail: info@hug-pf.de
Internet: https://www.hausundgrund.de/verein/pforzheim/
Stadt Heimsheim
Liegenschaftsamt
Schlosshof 5
71296 Heimsheim
Tel: 07033 / 535753
E-Mail: stadtbauamt@heimsheim.de
Internet: https://www.heimsheim.de
Bitte beachten Sie:
Die Gemeindeverwaltungen dürfen nur allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben. Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.
Erstellt in Zusammenarbeit mit:
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Stadt Heimsheim
Gemeinde Friolzheim
Gemeinde Mönsheim
Gemeinde Tiefenbronn
Gemeinde Weissach
Gemeinde Wiernsheim
Gemeinde Wimsheim
Gemeinde Wurmberg
Datenanalyse und Auswertung
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg