Der vorliegende Mietspiegel wurde durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel erstellt. Es handelt sich um einen „qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne von § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Kieler Mietspiegel ist von der Landeshauptstadt Kiel und von Interessenvertreter*innen der Vermieter*innen und Mieter*innen am 10.5.2021 und von der Ratsversammlung am 20.5.2021 anerkannt worden.
Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte sind vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg auf der Grundlage einer empirischen Repräsentativerhebung ermittelt worden.
Die Erstellung dieses Mietspiegels wurde unter der Leitung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel durch einen Arbeitskreis, bestehend aus
- dem VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen Landesverband Schleswig-Holstein e.V.,
- dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V.,
- dem Kieler Mieterverein e.V.,
- dem BFW Landesverband Nord e.V.,
- dem Immobilienverband Deutschland IVD Region Nord e.V.,
- dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel (Vorsitzender)
fachlich begleitet. Die Überarbeitung der Lageeinteilung wurde vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH und von der Abteilung Wertermittlung des Amtes für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation vorgenommen. Die inhaltliche Verantwortung für die Erstellung des Mietspiegels liegt allein bei der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung.