Der vorliegende qualifizierte Mietspiegel wurde durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel erstellt. Es handelt sich um eine Fortschreibung des Mietspiegels 2021 gemäß den Bestimmungen von § 558d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Im Rahmen dieser Fortschreibung wurde das Mietniveau an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Hierfür wurde eine repräsentative Stichprobe zugrunde gelegt. Der Kieler Mietspiegel 2023 ist von der Landeshauptstadt Kiel und von Interessenvertreter*innen der Vermieter*innen und Mieter*innen am 2.2.2023 und von der Ratsversammlung am 16.03.2023 anerkannt worden.
Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte sind vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg ermittelt worden.
Die Erstellung dieses Mietspiegels wurde unter der Leitung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel durch einen Arbeitskreis, bestehend aus
- dem VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen Landesverband Schleswig-Holstein e.V.,
- dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V.,
- dem Kieler Mieterverein e.V.,
- dem BFW Landesverband Nord e.V.,
- dem Immobilienverband Deutschland IVD Region Nord e.V.,
- dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel (Vorsitzender)
fachlich begleitet. Die inhaltliche Verantwortung für die Erstellung des Mietspiegels liegt allein bei der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung.