Der vorliegende qualifizierte Mietspiegel wurde gemäß den Bestimmungen von § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel erstellt. Er basiert auf neuen und repräsentativen Daten zum Stichtag 1. Oktober 2024. Der Kieler Mietspiegel 2025 ist von den Interessenvertreter*innen der Vermieter*innen und Mieter*innen und von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel anerkannt worden.
Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte sind vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg ermittelt worden.
Die Erstellung dieses Mietspiegels wurde unter der Leitung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel durch einen Arbeitskreis, bestehend aus
- dem VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen Landesverband Schleswig-Holstein e.V.,
- dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V.,
- dem Kieler Mieterverein e.V.,
- dem BFW Landesverband Nord e.V.,
- dem Immobilienverband Deutschland IVD Region Nord e.V.,
- dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Kiel (Vorsitzender)
fachlich begleitet. Die inhaltliche Verantwortung für die Erstellung des Mietspiegels liegt allein bei der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung.