Liebe Regensburgerinnen und Regensburger,
ich freue mich, Ihnen den neuen qualifizierten Mietspiegel 2022 präsentieren zu können. Er ist in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Mietspiegel entstanden und wurde durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.
Bereits seit 2001 wird für die Stadt Regensburg regelmäßig ein qualifizierter Mietspiegel erarbeitet. Bislang fand die dafür notwendige Erhebung immer durch eine persönliche Befragung statt. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten diesmal die Daten online bzw. schriftlich erhoben werden. Das hat auch für die Befragten einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Ich bedanke mich deshalb bei allen Teilnehmenden für ihre Zeit und Mühe, sie haben diesen Mietspiegel erst möglich gemacht!
Dass er in unserer Stadt dringend gebraucht wird, zeigt sich durch die Einstufung Regensburgs in die Gebietskulisse der aktuellen Mieterschutzverordnung. Zwar hat unsere Stadt 2020 erstmals seit 25 Jahren einen Einwohnerrückgang verzeichnet und gleichzeitig war die Fertigstellungsrate für Wohnungen die höchste im Bundesgebiet, dennoch ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Instrumente wie die Mietpreisbremse und die verminderte Kappungsgrenze sind wichtig, um ein ungebremstes Ansteigen des Mietniveaus zu unterbinden. Damit diese Instrumente zur Anwendung kommen können, bedarf es einer Möglichkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Dies ist durch den vorliegenden Mietspiegel gegeben. Anhand der verschiedenen wohnungsspezifischen Merkmale lässt sich von der Basismiete ausgehend über Zu- und Abschläge die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen.
Ich hoffe, dieser Mietspiegel verschafft allen Seiten mehr Klarheit und trägt dazu bei, Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen.
Gertrud Maltz-Schwarzfischer
Oberbürgermeisterin
Dieser Mietspiegel gilt ausschließlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaus mit Wohnflächen zwischen 20 und 160 m² im Stadtgebiet Regensburg. Er gilt sowohl für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser, als auch für Mehrfamilienhäuser. Aufgrund zu geringer Fallzahlen gilt er nicht für Wohnungen mit einer Wohnfläche von weniger als 20 m² oder von über 160 m².
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt er nicht für:
Vielen Dank für Ihr Interesse
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