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Qualifizierter Mietspiegel

der Stadt Rosenheim

Rosenheim Motiv
Foto: Kerscher
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

immer mehr Menschen entscheiden sich für Rosenheim – zum Leben, Arbeiten und Wohnen. Inzwischen zählt unsere Stadt mehr als 66.700 Einwohner und wächst damit stetig weiter. Dieses Wachstum ist ein Zeichen der Attraktivität unserer Stadt – bringt aber auch Herausforderungen mit sich, insbesondere auf dem Wohnungsmarkt.

Umso mehr freut es mich, allen Beteiligten erneut ein verlässliches und rechtssicheres Instrument an die Hand geben zu können: Den qualifizierten Mietspiegel 2025 für die Stadt Rosenheim.

Der aktuelle Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf Basis einer Stichprobenfortschreibung erstellt, deren Grundlage die repräsentative Befragung von rund 1.800 zufällig ausgewählten Haushalten in Rosenheim war. Mein herzlicher Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Angaben zur Qualität und Aussagekraft dieses Mietspiegels beigetragen haben.

Der Mietspiegel ermöglicht es, die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung im Stadtgebiet nachvollziehbar, eigenständig und transparent zu ermitteln. Er ist für alle Wohnungsmarktbeteiligten hilfreich, da die ortsübliche Vergleichsmiete zur Begründung und Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines Mieterhöhungsverlangens ebenso benötigt wird, wie zur Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten oder zur Bestimmung der gesetzlich zulässigen Mietobergrenze bei Vertragsabschluss. Der Mietspiegel dient daher auch als wichtige Grundlage für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Mietpreisbremse.

Einen besonderen Dank möchte ich zudem an das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung für die Expertise und kompetente Ausarbeitung sowie an die Mitglieder des Arbeitskreises Mietspiegel richten, die den gesamten Erstellungsprozess mit ihrem Fachwissen begleitet haben. Zu den Mitwirkenden zählen unter anderem der Mieterverein Rosenheim und Umgebung e.V., der Haus- und Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung e.V., die GRWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Rosenheim mbH, der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, das Amtsgericht Rosenheim sowie die zuständigen Fachämter der Stadtverwaltung.

Ich bin überzeugt, dass auch der Mietspiegel 2025 wieder einen wichtigen Beitrag für mehr Transparenz und Fairness auf dem Rosenheimer Wohnungsmarkt leisten wird und durch seine befriedende Wirkung hilft, Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mietparteien von vornherein zu vermeiden.

Ihr
Unterschrift Oberbürgermeister
Andreas März
Oberbürgermeister
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Erstellt in Zusammenarbeit mit:
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Mieterverein Rosenheim und Umgebung e.V.
Haus- und Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung e.V.
Stadt Rosenheim

Datenanalyse und Auswertung:
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg

Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt durch die Interessenvertreter der Vermieter/-innen und Mieter/-innen sowie durch den Stadtrat der Stadt Rosenheim.

Gültig ab 01.08.2025.