Qualifizierter Mietspiegel 2022

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Baindt ist ein attraktiver Wohnort. Dies zeigt die große Nachfrage nach Wohnungen in unserer Gemeinde. Mit dem nun vorliegenden qualifizierten Mietspiegel können Mieter und Vermieter mit einem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Zur Berechnung sind die maßgeblichen Kriterien Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage heranzuziehen.

Der Mietspiegel wurde in einer kommunenübergreifenden Aktion mit den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt und Berg erarbeitet.

Der nun vorliegende qualifizierte Mietspiegel wurde von der Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH) in einem aufwendigen Verfahren ausgearbeitet.

Der Mietspiegel basiert auf Daten, die im Zeitraum von August bis November 2021 bei insgesamt 1.839 Haushalten sowie vermieteten Wohnungen in den 5 Kommunen abgefragt wurden. Die durchschnittliche Kaltmiete in der Gemeinde Baindt beträgt 8,18 € pro Quadratmeter.

Mit diesem qualifizierten Mietspiegel stellt Ihnen die Gemeinde Baindt als Mieter bzw. Vermieter die Grundlage zur Ermittlung des angemessenen Mietpreises in Baindt zur Verfügung.


Simone Rürup
Bürgermeisterin
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Auskunft und Beratung zum Mietspiegel

Gemeinde Baindt
Marsweilerstraße 4
88255 Baindt
Tel: 07502 – 9406-11
Fax: 07502 – 9406-18
Internet: https://www.baindt.de

Die Gemeindeverwaltung kann nur kurze allgemeine Auskünfte zum Mietspiegel geben. Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.
Impressum:

Herausgeber
Die Gemeinde Baindt im Landkreis Ravensburg

Mietspiegelerstellung
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg

Copyright beim Herausgeber
© 2022 bei der Gemeindeverwaltung
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung (auch auszugsweise) und Speicherung in elektronische Systeme nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.

Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch:


Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.