
Qualifizierter Mietspiegel 2024
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Sehr geehrte Bergerinnen und Berger,
sehr geehrte Damen und Herren,
egal, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus zur Miete anbieten wollen oder auf der Suche nach einem neuen Zuhause sind, Sie werden feststellen: Wohnraum hier in Berg ist begehrt.
Sicherlich ist unser Wohnraumangebot nicht so dicht wie in und um Stuttgart oder München aber auch hier in unserer malerischen Gemeinde, hoch oben über dem Schussental, ist Wohnraum rar. Das liegt einerseits daran, dass Berg strategisch günstig nur jeweils einen Steinwurf von Weingarten und Ravensburg entfernt liegt. Und andererseits können die BergerInnen eines besonders gut, nämlich den Spagat, rurales Leben im dörflichen Rahmen mit urbanem Lebensgefühl zu verbinden.
All die oben genannten Faktoren spielen für den Mietpreisspiegel eine Rolle, denn kurz gesagt: je attraktiver das Wohnumfeld desto höher die Mietpreise. Wir haben nun seit dem Jahr 2022 einen qualifizierten Mietspiegel, welcher zu Beginn des Jahres 2024 fortgeschrieben wurde, der an die aktuellen Lebens- und Wohnbedingungen in unserer Gemeinde und den unserer Nachbarstädte Ravensburg und Weingarten angepasst ist. Unser Mietspiegel 2024 kann also einiges, vor allem aber Vermietern wie Mietern als vergleichende Hilfestellung dienen.
Laden Sie den Mietspiegel herunter, auf unserer Homepage www.bergschussental.de – oder holen Sie sich die papierene Ausgabe auf dem Bürgeramt.
Aus dem schönen Berg grüßt Sie herzlich

Manuela Hugger – Bürgermeisterin
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Der Mietspiegel 2022 der Gemeinde Berg wurde im Auftrag der Gemeindeverwaltung auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe von nicht preisgebundenen Wohnungen für den Bereich der Gemeinde Berg erstellt. Der Mietspiegel 2022 basiert auf Daten, die von August bis November 2021 bei 1.839 mietspiegelrelevanten Haushalten sowie vermieteten Wohnungen von Vermietern in Berg und vier weiteren Kommunen aus dem Landkreis (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Baindt) eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung durch schriftliche und EDV-gestützte Befragung gesammelt wurden. Die Miethaushalte für die Erhebung wurden zufällig ausgewählt. Der Mietspiegel 2022 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Gleichzeitig wurden in einer kommunenübergreifenden Aktion auch Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Baindt erstellt.
Im Jahre 2024 wurde der Mietspiegel durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch per Index fortgeschrieben. Er ist gemäß Beschluss der Gemeinde Berg als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und gilt ab dem 01. März 2024.
Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.
- öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen);
- Wohnraum, der ganz oder überwiegend gewerblich oder zu Geschäftszwecken genutzt wird;
- Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen oder in sonstigen Heimen, bei denen die Mietzahlung zusätzliche Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung und Verpflegung);
- vorübergehend angemieteter Wohnraum;
Nicht unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel für Wohnraum, der bei der Datenerhebung nicht erfasst wurde:
- möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Ausstattung mit Einbauküchen und Einbauschränken);
- Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind;
- Einzelzimmer, die Teil einer kompletten Wohnung sind.
Netto-Kaltmiete: Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Darunter versteht man den Mietpreis ohne sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung.
Nicht enthalten sein dürfen somit: Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemeinschaftsantenne und die sonstigen laufenden Betriebskosten.
Die Miete für eine Garage bzw. einen Stellplatz oder etwaige Möblierungs- und Untermietzuschläge sind in der Nettomiete ebenfalls nicht enthalten, ebenso nicht evtl. Anteile für Schönheitsreparaturen.
Mietverträge sind in der Praxis unterschiedlich gestaltet. Sind Betriebskosten in der Mietzahlung enthalten (= Brutto-/Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete), muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um die entsprechend enthaltenen Betriebskosten bereinigt werden.
Bei der Berechnung der Wohnfläche sind folgende Grundsätze zu beachten: Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter. Die Flächen von Balkonen, Loggien etc. werden nach § 2 Abs. 2 Zi. 2 und § 4 Zi. 4 Wohnflächenverordnung in der Regel mit einem Viertel und bei hohem Nutzwert maximal bis zur Hälfte als Wohnfläche berücksichtigt.
Die Miete einer konkreten Wohnung wird gewöhnlich als ortsüblich bezeichnet, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/3-Spanne beläuft sich im Schnitt auf ±19 Prozent um die ermittelte durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete.
Bei einer Abweichung vom durchschnittlichen Vergleichswert innerhalb der Spannbreite nach oben ist eine entsprechende Begründung erforderlich. Dies kann aufgrund von besonderen Wohnwertmerkmalen, welche im Mietspiegel nicht aufgeführt sind, oder von qualitativen Merkmalunterschieden hinsichtlich Art und Güte gegeben sein.
Im Rahmen der Mietspiegelerstellung 2022 wurden auch die Mietpreise für verschiedene Kategorien von PKW-Abstellplätzen erfasst. Die nachfolgende Tabelle gibt informativ die ortsüblichen Preisspannen wieder. Dabei handelt es sich um Mietpreise, die in Zusammenhang mit Wohnraummietverhältnissen ermittelt wurden. Gesondert vermietete Stellplätze wurden bei der Erhebung nicht erfasst.
Art der Garage bzw. des Stellplatzes | Preisspanne | Mittelwert |
---|---|---|
Garage | 26,00 bis 50,00 Euro | 40,00 Euro |
Offener PKW-Stellplatz | 20,00 bis 30,00 Euro | 25,00 Euro |
Auskunft und Beratung zum Mietspiegel
Gemeinde Berg
Bergstr. 35
88276 Berg
Tel: 0751 – 56084-0
Fax: 0751 – 56084-22
www.berg-schussental.de
Die Gemeindeverwaltung kann nur kurze allgemeine Auskünfte zum Mietspiegel geben. Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.
Impressum:
Herausgeber
Gemeinde Berg
Bürgermeisterin Manuela Hugger
Kämmerin Monika Schäfer
Bergstr. 35
88276 Berg
Mietspiegelerstellung
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg
Copyright beim Herausgeber
© 2024 Gemeinde Berg
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