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Qualifizierter Mietspiegel Korb 2022

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Weinbaugemeinde Korb mit seinem Ortsteil Kleinheppach hat in den letzten Jahren viel an Attraktivität gewonnen. Der örtliche Wohnungsmarkt erlebt seit einigen Jahren eine große Nachfrage. Dank einer guten Nahversorgung, einem breiten Schul- und Kinderbetreuungsangebot sowie der verkehrsgünstigen Lage zur Landeshauptstadt Stuttgart und ins Remstal ist die Einwohnerzahl in den letzten 10 Jahren kontinuierlich gewachsen.

Der anhaltend hohen Nachfrage nach Baugrund und Wohnraum ist der Gemeinderat durch die Schaffung neuer Wohnbaugebiete nachgekommen.

Um Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern eine verlässliche Grundlage und Transparenz bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete geben zu können, hat die Gemeinde Korb in Kooperation mit der Stadt Waiblingen im Jahr 2020 die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes in Auftrag gegeben.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen. Dafür wurde die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt.

Bürgermeister Müller Unterschrift
Jochen Müller
Bürgermeister

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Erstellt in Zusammenarbeit mit:
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Haus- und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung e.V.
DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung e. V.
Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH
Gemeinde Korb, Bauamt

Herausgeber
Gemeindeverwaltung Korb
J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
71404 Korb

Datenanalyse und Auswertung
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg

Fotos
Pressestelle Rathaus Korb − Hauptamt

Copyright beim Herausgeber
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung (auch auszugsweise) und Speicherung inelektronische Systeme nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.

Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d BGB anerkannt durch die Gemeinde Korb sowie die Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter.

Gültig ab 1. Dezember 2022 bis 30. November 2024.