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Qualifizierter Mietspiegel Korb 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am örtlichen Wohnungsmarkt ist seit Jahren eine immer weiter steigende Nachfrage zu verzeichnen.

Die Weinbaugemeinde Korb mit ihrem Ortsteil Kleinheppach hat in den letzten Jahren die Infrastruktur verbessert. Das Schul- und Kinderbetreuungsangebot wurde durch den Neubau und die grundlegende Sanierung des Bestandsgebäudes der Gemeinschaftsschule an der Urbanstraße und dem Kinderhaus „Bienenstöckle“ ausgebaut.

Eine gute Nahversorgung gehört ebenso dazu wie das schön gelegene Freibad und das völlig neu gestaltete Hallenbad.

Die Einwohnerzahl ist in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen. Der anhaltend hohen Nachfrage nach Baugrund und Wohnraum ist der Gemeinderat durch die Schaffung neuer Wohnbaugebiete und der Erschließung innerörtlicher Flächen bestmöglich nachgekommen.

In Kooperation mit der Stadt Waiblingen wurde dieser Mietspiegel erstellt. Für Vermieter und Mieter ist damit eine transparente und verlässliche Grundlage für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete gegeben.

Der qualifizierte Mietspiegel 2025 wird auf der Homepage der Gemeinde Korb veröffentlicht.

Bürgermeister Müller Unterschrift

Jochen Müller
Bürgermeister

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Erstellt in Zusammenarbeit mit:
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Haus- und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung e.V.
DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung e. V.
Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH
Städtische Wohnungsgesellschaft Waiblingen GmbH
Gemeinde Korb, Bauamt

Herausgeber
Gemeindeverwaltung Korb
J.-F.-Weishaar-Straße 7-9
71404 Korb

Datenanalyse und Auswertung
ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Schopenstehl 15
20095 Hamburg

Fotos
Pressestelle Rathaus Korb − Hauptamt

Copyright beim Herausgeber
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung (auch auszugsweise) und Speicherung inelektronische Systeme nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebs.

Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d BGB anerkannt durch die Gemeinde Korb und die Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter.

Gültig vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026.
2.
Auflage mit Rechtsstand vom 1. Januar 2026